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1233. September 9. Anagni.

5. id. Sept. p. a. 7.

Papst Gregor IX. setzt fest, dass Niemand von dem Kloster Leubus für Neubruchland, welches das Kloster bestdien lässt, und von dem bisher kein Zehnt erhoben worden ist, solchen abverlangen solle.

Büschlng 122 aus dem Orig. im Staats-Arch. Leubus 51. Potthast 9289.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.